01Asbestsanierung nach TRGS 519
Für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien gilt die TRGS 519.
Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt unter anderem von Art und Zustand des asbesthaltigen Produkts sowie vom vorgesehenen Arbeitsverfahren ab.
Vor Beginn der Arbeiten müssen die relevanten Informationen zum Bestand vorliegen. Anschließend werden Arbeitsverfahren, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie die erforderliche persönliche Schutzausrüstung festgelegt.
Je nach Tätigkeit gelten zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Sachkunde, Anzeige, Aufsicht und Baustelleneinrichtung.
Unser Ziel ist ein kontrollierter Ausbau mit klar definierten Arbeitsbereichen und einem getrennten Entsorgungsweg für das asbesthaltige Material.









