01Teilabbruch und Totalabbruch
Nicht jedes Gebäude muss vollständig zurückgebaut werden. Bei einem Teilabbruch werden gezielt einzelne Gebäudeteile entfernt, während angrenzende Konstruktionen erhalten bleiben.
Das erfordert eine besonders genaue Abstimmung von Abbruchgrenzen, Tragwerk, Sicherungsmaßnahmen und Baustellenlogistik.
Beim Totalabbruch wird das bestehende Bauwerk vollständig zurückgebaut. Je nach Objekt kommen unterschiedliche Geräte, Verfahren und Rückbaureihenfolgen zum Einsatz.
Vor Beginn klären wir, welche Rahmenbedingungen für das konkrete Objekt relevant sind und welche Vorarbeiten erforderlich werden.












